TCM / Naturheilkunde
Sollten Sie sich für eine Behandlung entscheiden, vereinbaren wir einen Termin für die Erstanamnese.
Das Erstanamnesegespräch ist für mich von entscheidender Bedeutung, um eine für Sie individuelle Therapieform und Behandlung gewährleisten zu können. Ärztliche Befunde sowie Unterlagen über eventuell vorangegangene Therapien bitte ich mitzubringen, da diese in das Behandlungskonzept mit einbezogen werden.
Erstanamnese bei Erwachsenen 120,00€
Dauer ca. 120 Minuten
Erstanamnese bei Jugendlichen 90,00€
Dauer ca. 90 Minuten
Erstanamnese bei Kindern 60,00€
Dauer ca. 60 Minuten
Folgetermin bei Erwachsenen 60,00€
Dauer ca. 90 Minuten
Folgetermin bei Jugendlichen und Kindern 40,00€
Dauer ca. 60 Minuten
Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GeBüH) von 1985. Naturheikundliche Behandlungen sind Behandlungen, die über die von den Krankenkassen vertraglich sichergestellten Leistungen hinausgehen. Daher sind die Kosten für diese Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten selbst zu tragen.
Inzwischen bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung an. Bitte informieren Sie sich, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen übernimmt. Von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe werden Heilpraktikerbehandlungen ganz, teilweise oder bei bestimmten Tarifen auch gar nicht Erstattet.
Bitte informieren Sie sich auch hier bei Ihrer Krankenkasse.
Eine Rechnung für Privatpatienten (oder Zusatzversicherte) wird von mir nach der GeBüH erstellt. Gesundheitskosten (Heilpraktikerin, Arzneimittel, Anreise, etc. ) können steuerlich geltend gemacht werden.
Ressourcenorientierte Traumatherapie
Eine Sitzung 90,00€
Dauer ca. 60 Minuten
Bei Bedarf haben Sie einen Rechtsanspruch auf Psychotherapie.
Es besteht die Möglichkeit einer Beantragung für die Übernahme / Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse, wenn diese nicht oder nicht rechtzeitig durch einen zugelassenen Vertrags- Psychotherapeuten erbracht werden kann. Eine Wartezeit von länger als 3 Monaten bei Erwachsenen sowie länger als 6 Wochen bei Kindern und Jugendlichen gilt als unzumutbar.